Bewerben

Zulassungsverfahren Bachelor

Infotag der Hochschule Trier

Kommen Sie zu unserem jährlichen Informationstag der Hochschule Trier. Gemeinsam mit dem Campus Gestaltung stellt sich die Architektur vor. Sie haben die Chance, Studierende und Mitarbeitende kennenzulernen. Wir geben Ihnen einen Einblick in Arbeiten, die im Rahmen des Architekturstudiums entstanden sind und beantworten alle offenen Fragen. Das genaue Datum wird rechtzeitig über die Website des Campus Gestaltung kommuniziert.
Sollten Sie unseren Infotag verpasst haben oder möchten einen genaueren Blick in unser Gebäude und unsere Werkstätten werfen, freuen wir uns über eine Anfrage per Mail. Dann besteht die Möglichkeit, ein kleines Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Bewerbung

Die Bewerbungsfrist für alle Bewerber*Innen mit deutschen Schulabschlusszeugnissen beginnt für das Wintersemester 2024/2025 im Mai 2024. Die nötigen Informationen zu Bewerbung und Zulassung, sowie Zugangsvoraussetzung und Fristen, mit einer kurzen Anleitung zum Verfahrensablauf finden Sie unter folgendem Link auf der Seite der Hochschule: https://www.hochschule-trier.de/hauptcampus/studium/bewerbung-zulassung/informationen 

Zusätzlich zu der regulären Bewerbung, wie oben beschrieben, müssen alle Bewerber*Innen ein kurzes Eignungsverfahren in Form einer digitalen Abgabe durchlaufen. Genauere Informationen zum Ablauf und zur Abgabe befinden sich in der Aufgabe. Die Aufgabe kann hier runter geladen werden.

Die Bewerbungsfrist für alle Bewerber*Innen mit ausländischen Bildungsnachweisen beginnt für das Wintersemester 2024/2025 bei Uni-Assist im Mai 2024 . Absolvent*Innen von Studienkollegs können sich direkt über das Bewerber-Portal der Hochschule bewerben. 
Hier gelangen Sie zum Portal, für Bewerbende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben:
uni-assist Online-Portal

Wir freuen uns schon auf Sie.

Praktikum I

Ab Studienbeginn WS 2024/25: Eine praktische Tätigkeit (Praktikum) als Vollzeitstelle (40 Std. Woche) im Umfang von 12 Wochen ist nachzuweisen; mind. 6 Wochen davon müssen vor Studienbeginn absolviert werden. Die restlichen Wochen sind nachzureichen bis zum Beginn des 3. Bachelor Semesters. Eine einschlägige berufspraktische Ausbildung und Tätigkeit werden angerechnet.

Die praktische Tätigkeit muss in deutschen oder luxemburgischen Betrieben erfolgen, die von der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder der Architektenkammer zur Ausbildung zugelassen sind. Der überwiegende Teil (8 - 12 Wochen) des Praktikums findet in Betrieben des Bauhauptgewerbes statt: Erd-, Mauer- oder Betonarbeiten, Zimmerei und andere Baugewerke wie Schreinerei, Schlosserei und Gewerke der technischen Gebäudeausrüstung. Der verbleibende Anteil (max. 4 Wochen) kann in Planungsbüros von freischaffenden Architekt*Innen und Landschaftsarchitekt*Innen oder der öffentlichen Hand, des Baugewerbes und der Industrie unter der Leitung eines/er in der Architektenkammer eingetragenen Architekt*in absolviert werden. Das Praktikum soll in möglichst zusammenhängenden Zeitabschnitten abgeleistet werden. Abschnitte von weniger als zwei Wochen Dauer werden nicht anerkannt. Durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit von mehr als zwei Tagen muss nachgearbeitet werden.

Inhaltlich sollten folgende Punkte ganz oder teilweise abgedeckt werden: Methoden und Fertigkeiten der Planung und Gestaltung mit den dazugehörenden Darstellungstechniken, Erstellung einfacher Pläne und Arbeitsunterlagen, Umsetzung der Planung in die Realität, Mitarbeit bei Baustellenvorbereitung, Aufmaß, Abrechnung, Vermessen, Bau und Konstruktionszeichnungen. Die zuvor genannten Punkte müssen alle in einer Praktikumsbescheinigung nachgewiesen werden. Wir empfehlen Ihnen die Absolvierung des Praktikums zum großen Teil bereits vor Studienbeginn. Die Bescheinigung ist nach Beendigung des Praktikums innerhalb von 4 Wochen als Original und in Papierform im Sekretariat abzugeben. Der Nachweis ist von dem Betrieb auszustellen mit einschließlich Briefbogen, Wochenstundenzahl, Aufgabenbeschreibung und Firmenstempel / Stempel des Architekturbüros etc.

Zusätzlich ist zu jedem Praktikum ein Kurzbericht einzureichen! Der Praktikant / die Praktikantin fertigt über jedes Praktikum einen zusammenfassenden Kurzbericht (max. 2 Seite) an. Die Berichterstattung erfolgt wie in Anlage 4, §7 der Prüfungsordnung definiert. Der Bericht ist zusammen mit der Praktikumsbescheinigung im Sekretariat abzugeben. Weitere Details zum Vorpraktikum finden Sie in der Prüfungsordnung, Anlage 4: Regelung für die Vorpraktikum im Bachelor-Studiengang Architektur, Fachrichtung Architektur, Fachbereich Gestaltung der Hochschule Trier. Auch einsehbar über den Download Bereich der Website.

Zulassungsverfahren Master

Mappenprüfung und Eignungsgespräch

Interne Studierende mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,0 oder besser legen neben einer beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnis Bachelor oder Diplom oder einer aktuellen Notenübersicht der Hochschule ein persönliches Motivationsschreiben - "Letter of Intent" - von max 2 A4-Seiten vor.

Interne Studierende mit einem Notendurchschnitt schlechter als 2,0 werden durch eine Zulassungskommission geprüft und legen zusätzlich zum Abschlusszeugnis, dem Motivationsschreiben auch ein Portfolio mit ausgewählten Arbeiten aus dem bisherigen Studium im Format A4 oder A3 vor. Weiterführende Qualifikationen sind durch Arbeitsproben aus Studium und Praxiszeiten, bearbeitete Projekte, Entwürfe, fachbezogene Arbeiten u. ä. nachzuweisen.

Externe Studierende reichen bitte in jedem Fall eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses Bachelor oder Diplom mit Notenübersicht und Durchschnittsnote, ein Motivationsschreiben und ein Portfolio mit bisherigen studienbezogenen und weiterführend qualifizierenden Arbeiten ein.

Sie können  die Unterlagen gerne im Studiengang Architektur (Sekretariat) persönlich abgeben bzw. einreichen oder per Post an die Fachrichtung senden.

Der weitere Ablauf und der Termin für ein etwaiges Aufnahmegespräch wird Ihnen individuell mitgeteilt.

Bewerbung
  • Mappen-Einreichungsschluss für Externe Studierende: 15.07.2024, 12 Uhr
  • Motivationsschreiben- und Mappen-Einreichung Interne Studierende mit einem Notendurchschnitt schlechter als 2,0: 15.07.2024, 12 Uhr
  • Motivationsschreiben-Einreichung Interne Studierende mit einem Notendurchschnitt besser als 2,0: 15.07.2024, 12 Uhr


Bitte bewerben Sie sich nach einem positiven Bescheid der Mappenprüfung und ggf. eines etwaigen Gesprächs über die folgenden Portale an:

Die Bewerbungsfrist für alle Bewerber*Innen mit deutschen Schulabschlusszeugnissen beginnt für das Wintersemester 2024/2025 im Mai 2024. Die nötigen Informationen zu Bewerbung und Zulassung, sowie Zugangsvoraussetzung und Fristen, mit einer kurzen Anleitung zum Verfahrensablauf finden Sie unter folgendem Link auf der Seite der Hochschule: https://www.hochschule-trier.de/hauptcampus/studium/bewerbung-zulassung/informationen 

Die Bewerbungsfrist für alle Bewerber*Innen mit ausländischen Bildungsnachweisen beginnt für das Wintersemester 2024/2025 bei Uni-Assist im Mai 2024. Absolventen von Studienkollegs können sich direkt über das Bewerber-Portal der Hochschule bewerben. 
Hier gelangen Sie zum Portal, für Bewerbende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben:
uni-assist Online-Portal

Wir freuen uns schon auf Sie.

Praktikum II

Eine praktische Tätigkeit (Praktikum) als Vollzeitstelle (40 Std. Woche) im Umfang von 12 Wochen ist nachzuweisen; mind. 6 Wochen davon müssen vor Studienbeginn absolviert werden. Die restlichen Wochen sind nachzureichen bis zum Ende des 2. Master Semesters. Eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit wird nach Absprache angerechnet. Die Tätigkeit kann nur in zusammenhängenden Abschnitten von mind. 2 Wochen als Praktikum akzeptiert werden.

Die Arbeitsgebiete während des Vorpraktikums II sollen dem folgenden Rahmenplan entsprechen: Das Praktikum ist in Planungsbüros von freischaffenden Architekt*Innen,  Städteplaner*Innen, Landschaftsarchitekt*Innen oder hier angesiedelten Büros mit Spezialisierungen aus dem Bereich Visualisierung / Medien und CAAD unter der Leitung eines in der Architektenkammer eingetragenen Architekt*in abzuleisten.

Inhaltlich sollen folgende Punkte abgedeckt werden: Methoden und Fertigkeiten der Planung und Gestaltung mit den dazugehörenden Darstellungsmethoden und Darstellungstechniken, Erstellung komplexer Planungen und Arbeitsunterlagen und die Begleitung des gesamten Bauprozess eines Projektes.

Die zuvor genannten Punkte müssen alle in einer Praktikumsbescheinigung nachgewiesen werden. Wir empfehlen Ihnen die Absolvierung des Praktikums zum großen Teil bereits vor Studienbeginn. Die Bescheinigung ist nach Beendigung des Praktikums innerhalb von 4 Wochen als Original und in Papierform im Sekretariat abzugeben. Der Nachweis ist von dem Betrieb auszustellen mit einschließlich Briefbogen, Wochenstundenzahl, Aufgabenbeschreibung sowie Firmenstempel etc. Durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit von mehr als zwei Tagen muss nachgearbeitet werden.


Weitere Details zum Vorpraktikum finden Sie in der Prüfungsordnung, Anlage 4: Regelung für die Vorpraktikum im Master-Studiengang Architektur, Fachrichtung Architektur, Fachbereich Gestaltung der Hochschule Trier. Auch einsehbar über den Download Bereich der Website.

Beratung und Kontakt

Mandy Schwarz
FB Sekretariat FB Gestaltung - FR Architektur

Standort

Schneidershof | Gebäude D | Raum 220
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