Fernstudium Informatik
Weiterbildung für schlaue Köpfe

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Standardverweise

Förderung

Studienkonto

Wenn Sie Ihr Erststudium an einer rheinland-pfälzischen Hochschule absolviert haben und Ihr Studienkonto nach Abschluss des Studiums ein Restguthaben aufweist, können Sie das Restguthaben für die Studienangebote des Fernstudiums Informatik verbrauchen. Das Fernstudium ist für Sie kostenlos, solange Sie Ihr Restguthaben einsetzen (Ausnahme: Der Studierendenbeitrag je Semester im Diplom- bzw. Masterfernstudiengang ist selbst zu tragen). Die Verrechnung der Studiengebühren erfolgt direkt zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz und den für das Fernstudium zuständigen Stellen. Studienkonten aus anderen Bundesländern werden nicht anerkannt.

Bildungsurlaub

In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, für die einwöchigen Präsenzpraktika des Fernstudiums Informatik nach dem jeweiligen Bildungsfreistellungsgesetz Bildungsurlaub zu erhalten. In diesem Fall gewährt der Arbeitgeber auf Antrag bezahlten Urlaub, ohne jedoch die Kosten der Bildungsmaßnahme zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass Sie

  • in einem Bundesland arbeiten, in dem ein Bildungsfreistellungsgesetz besteht,
  • die Bildungsmaßnahme sowie ihr Veranstalter als bildungsurlaubswürdig anerkannt ist.

Bundesländer, in denen Bildungsurlaub für die Präsenzpraktika gewährt wird: s. Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterZentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen in Koblenz. Die Anerkennung kann bei Bedarf auch für weitere Bundesländer beantragt werden.

Steuerliche Absetzbarkeit

Aufwendungen für Ihre berufliche Weiterbildung können Sie bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten oder als Sonderausgaben geltend machen. Nähere Informationen zur Absetzbarkeit erhalten Sie von Ihrem Finanzamt.

fernstudium-WebAdmin, 20. März 2010