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FAQs - Häufige Fragen
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Können Studienleistungen aus anderen Studiengängen angerechnet werden?
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In unseren akademischen Fernstudiengängen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Studienleistungen aus anderen Studiengängen anerkennen zu lassen. Allerdings müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Studienleistungen müssen in einem regulären Studium, d.h. an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, erbracht worden sein. Ob das Studium regulär abgeschlossen oder vorzeitig beendet wurde, spielt für die Anerkennung keine Rolle. Kurse privater Anbieter - auch Microsoft-Lehrgänge - sind nicht äquivalent zu unseren Modulen und werden daher nicht als Ersatz für einzelne Module anerkannt.
- Der Inhalt der anzuerkennenden Lehrveranstaltung muss äquivalent zum Inhalt des Moduls sein, das substituiert werden soll. Es kommt dabei nicht darauf an, dass die Lehrinhalte absolut identisch sind, sondern der vermittelte Lehrstoff muss gleichwertig sein. Bitte prüfen Sie dies vorab, indem Sie sich die Inhalte unserer Module ansehen.
- Der Umfang der anzuerkennenden Lehrveranstaltung muss dem Umfang des Moduls entsprechen, das substituiert werden soll. Unsere Module haben in der Regel einen Umfang von 10 ECTS-Punkten. Das entspricht ca. 8 Semesterwochenstunden. Falls eine einzelne Lehrveranstaltung umfangmäßig nicht ausreicht, können auch mehrere Lehrveranstaltungen mit relevantem Inhalt kombiniert werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Anerkennung einer Abschlussarbeit als Projektarbeit bzw. Projektstudium. Ein Antrag auf Anerkennung ist jedoch nur dann aussichtsreich, wenn die Abschlussarbeit erkennbare Informatik-Anteile hat.
Diese Unterlagen brauchen wir für die Prüfung der Anerkennbarkeit:- Lehrveranstaltungen: Unterlagen, aus denen Inhalt (in Stichworten) und Umfang der anzuerkennenden Lehrveranstaltung(en) hervorgehen. Dies können z.B. Auszüge aus dem Vorlesungsverzeichnis oder Skripte sein, ggf. auch Ausdrucke aus dem Internet, sofern der Studiengang noch in unveränderter Form angeboten wird.
- Abschlussarbeit: Abschlussarbeit in Papierform (Abschlussarbeit als Datei bitte nur dann, wenn Ihnen kein Ausdruck mehr vorliegt).
Die Anerkennung von Studienleistungen muss nicht unbedingt direkt bei der Bewerbung beantragt werden, sondern kann auch im Verlauf des Studiums erfolgen. Sie können uns die Unterlagen zusenden oder aber mitbringen, wenn Sie an einem Präsenzpraktikum an der FH Trier teilnehmen.
Last but not least:
Die Entscheidung über die Anerkennung obliegt dem Prüfungsausschuss. Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung. -
Kann ich vom Zertifikatsfernstudium in einen akademischen Studiengang wechseln?
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Das ist grundsätzlich möglich, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen des betreffenden Studiengangs erfüllen. Die Teilnahme am Zertifikatsstudium allein führt nicht zum Erwerb der Zulassungsvoraussetzungen und berechtigt nicht zur Einschreibung, sondern Sie müssen die für den jeweiligen Studiengang geltenden Voraussetzungen erfüllen. Bitte informieren Sie sich beim jeweiligen Studiengang.
Bei einem Studiengangswechsel können im Zertifikatsfernstudium erworbene Noten anerkannt werden. Voraussetzung ist die Entrichtung einer Anerkennungsgebühr. -
Welchen Stellenwert haben die Zertifikate in der freien Wirtschaft?
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Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist nur schwer zu geben. Gespräche mit Firmen zeigen uns eine gute Akzeptanz der Weiterbildungsaktivitäten unserer Fernstudierenden.
Die Zertifikate bescheinigen, dass Sie sich umfassend und wissenschaftlich fundiert weitergebildet haben. Mit diesen Zertifikaten unterscheiden Sie sich von anderen Bewerbern, die sich nicht weitergebildet haben, und werden somit eher zu Bewerbungsgesprächen eingeladen. Die Zertifikate beurkunden eine grundlegende Ausbildung auf dem Gebiet der Informatik oder einzelner Informatik-Themen. Damit weiß Ihr Arbeitgeber, dass Sie Ihre Ausbildung um Inhalte und Themenschwerpunkte eines Informatikstudiums erweitert haben bzw. dass Sie als Fachfremder Informatikkentnisse auf diesem Gebiet erworben haben. Sie können somit für höherwertige Aufgaben oder - als Fachfremder - für solche Aufgaben eingesetzt werden, die sonst Informatikern vorbehalten sind.
Wir haben Rückmeldungen von gegenwärtigen und ehemaligen Studierenden, dass die Zertifikate zur Sicherung, zum Wechsel oder zur Erlangung des Arbeitsplatzes sowie zum Aufstieg beigetragen haben.
Ein regulärer, allgemein anerkannter, offizieller Berufs- oder Studienabschluss ist mit dem Zertifikatsfernstudium jedoch nicht verbunden. -
Welchen Status haben die Studierenden an der Fachhochschule?
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In den akademischen Studiengängen sind Sie eingeschriebene Studierende der Fachhochschule Trier. In den Zertifikatsweiterbildungen werden Sie als Gasthörerin bzw. Gasthörer an der von Ihnen gewählten Fachhochschule geführt.
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Wie hoch ist der Präsenzanteil im Studium?
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Das Studium umfasst nur geringe Präsenzanteile. Verpflichtend ist lediglich die Teilnahme am einwöchigen Praktikum, das zu den meisten Modulen gehört. Die Praktika finden als Blockpraktikum in den Semesterferien der durchführenden Fachhochschulen statt (Februar-März und August-September). In einigen Modulen werden zusätzliche Präsenzveranstaltungen in Form von Tutorien angeboten. Der Besuch dieser Veranstaltungen ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend.
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Werden die im Fernstudium erbrachten Leistungen an anderen Hochschulen anerkannt?
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Über die Anerkennung der in unserem Fernstudium erbrachten Leistungen entscheidet allein die Prüfungskommission des Fachbereichs, der das angestrebte Studium anbietet, nach Prüfung der Unterlagen. Wenn Sie also in einen anderen Studiengang wechseln wollen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Prüfungskommission stellen.
In der Regel sehen die Prüfungsordnungen vor, dass an Hochschulen erbrachte gleichwertige Studienleistungen anerkannt werden können, sofern Sie die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zum entsprechenden Studium erfüllen.

